1. Stornierung durch den Mieter
Jede Stornierung durch den Mieter muss dem Vermieter per E-Mail ( (*INHALT VERSTECKT*) ) mitgeteilt werden. Der Vermieter berechnet dann die folgenden Beträge, abhängig von der verbleibenden Zeit zwischen der Stornierung und dem Beginn der Mietzeit:
– Stornierung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 100 Euro Verwaltungskosten
– Stornierung zwischen dem 90. und dem 60. Tag vor Mietbeginn: 25% der Miete, ohne Kaution, mit einem Minimum von 100 Euro
– Stornierung zwischen dem 59. und dem 15. Tag vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises, ohne Kaution, mit einem Mindestbetrag von 200 Euro
– Stornierung weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 100% der Miete, ohne Kaution.
Wenn der Mieter die Ferienwohnung nicht nutzt oder sie vor Ablauf der Mietzeit verlässt, wird keine Entschädigung geleistet und der Mieter schuldet dem Vermieter weiterhin den Gesamtbetrag der Bestätigungsrechnung. Der Mieter kann eine bestehende Reservierung in der Zukunft einmalig kostenlos, d.h. ohne Verwaltungskosten, umbuchen. Danach fallen Kosten in Höhe von 50 € pro Umbuchung an.
2. Kündigung durch den Vermieter
Wenn der Vermieter aufgrund unvorhergesehener Umstände die Miete stornieren muss und den Mietvertrag einseitig auflöst, wird der Mieter unverzüglich per E-Mail informiert und die vom Mieter geleisteten Zahlungen werden dem Mieter innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet. Wenn die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, zahlt der Vermieter dem Mieter zusätzlich einen Betrag von 20% der Miete (ohne Kaution), der die übliche Entschädigung für Schäden und Unannehmlichkeiten darstellt.